Fotos von unseren Fahrzeugen
Unsere zwei Planwagen bieten Ihnen:
Die Fahrten können wir nach Absprache anbieten
Bringen Sie bitte Getränke und Verpflegung selber mit.
Wir bieten unsere Fahrten vom 01. März bis 31. Dezember an.
In den Monaten Januar und Februar haben wir Winterpause!
Sollte eine sichere Fahrt nicht möglich sein (bei extremen Wetterverhältnissen, Krankheit oder technischem Defekt des Planwagengespann) behalten wir uns vor, eine Tour kurzfristig abzusagen.
Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Unsere Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
1. Abschluss des Vertrages:
Die verbindliche Anmeldung/Buchung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der Inhalt der veranstalteten Fahrt ergibt sich aus der Reisebeschreibung, sowie diesen Teilnahmebedingungen. Der Buchende erkennt diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Zahlungsbedingungen:
Bezahlt wird bar oder per Überweisung bei Rechnungserstellung.
3. Rücktritt/Rückerstattung:
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittpauschale ist das Eingangsdatum des schriftlichen Rücktritts. Im Falle eines Rücktritts oder wenn die Fahrt ohne schriftliche Abmeldung nicht angetreten wird, müssen wir für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisebetrag. Bei Rücktritt von weniger als 4 Wochen vor der Fahrt, berechnen wir 50 % des Reisebetrags.
4. Reisedurchführung:
Wir behalten uns vor eine Tour abzusagen, wenn die Reise durch ungewöhnliche Umstände erschwert oder gefährdet wird. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, weitere Ansprüche bestehen nicht.
Sollte der Vertrag durch nicht vorhersehbare Ereignisse oder durch höhere Gewalt wie beispielhaft Gewitter, Unwetter, große Hitze, Starkregen, Schnee, gefrorener Boden, oder Krankheit nicht zustande kommen, sind sowohl der Veranstalter als auch der Kunde von jeglichen Verpflichtungen befreit.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Insbesondere das Stehen und das Herauslehnen während der Planwagenfahrt sind verboten. Die Tür ist geschlossen zu halten. Der Aufenthalt zwischen der Zugmaschine und dem Anhänger ist verboten.
5. Leistungen:
Unsere Angebote werden individuell auf unsere Kunden abgestimmt. Unsere Leistungen sind deshalb jeweils mit dem Buchenden abgesprochen.
6. Haftung:
Im Schadenfall haften wir im Rahmen einer abgeschlossenen Betriebshaftpflicht. Für weitere Schäden wird keine Haftung übernommen. Für Schäden und Schadensersatzansprüche, die durch einen Teilnehmer verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
Sollten Sie unseren Planwagen unverhältnismäßig verschmutzen (z. B. durch Benutzung einer Konfettikanone), behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale von zusätzlich 50 Euro zu berechnen.
Für entstandene Sachschäden / Vandalismus am Planwagengespann durch Teilnehmer haftet der Buchende (Auftraggeber).
Gegenstände, die Sie nach der Veranstaltung nicht wieder mitgenommen haben, müssen innerhalb von 7 Tagen bei uns abgeholt werden. Danach werden die Gegenstände vernichtet.
7. Salvatorische Klausel:
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Lödding Planwagen GmbH
Hubertus und Maria Lödding
Limbergen 25a
48249 Dülmen
Tel: 02590 / 938373
Hubertus Lödding 0172 5353275
Maria Lödding 0175 5005496
letzte Aktualisierung am 11.06.2026